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💰 Zuschuss

Innovation in Brandenburg (IiB)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

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Förderquote

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Eigenanteil

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Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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kundencenter@ilb.de
📞
0331 6600
📞
0331 6601234
🔗
www.ilb.de

Zielgruppen

forschunginternationalregional

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Brandenburg fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) den Aufbau von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Darüber hinaus bekommen Sie als staatliche Hochschule, staatlich anerkannte Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung die Förderung für Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt normalerweie 60 Prozent der zuwendungs-/zuweisungsfähigen Ausgaben. Bei Geräteinvestitionen müssen Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestensEUR20.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein. Ihren Antrag zur Förderung von Geräteinvestitionen stellen Sie bitte zu bestimmten Stichtagen. Im Übrigen können Sie Ihre Anträge fortlaufend stellen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
•mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Zuwendungen/Zuweisungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sind.
•4.2 Die Förderungen für Baumaßnahmen nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 werden auf der Grundlage der nach Nummer 6 der Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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0331 6600
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