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💰 Zuschuss

Förderung der Markterschließung durch kleine und mittlere Unternehmen (GRW-Markt International)

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz(MWAEK)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
postbox@ilb.de
📞
+49 331 660-0
📞
+49 331 660-1234
🔗
www.ilb.de

Zielgruppen

internationalkulturregional

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinHandelIT & SoftwareKreativwirtschaftMobilität & LogistikTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als als kleines oder mittleres Unternehmen bei nichtinvestiven Maßnahmen zur Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen: Sie erhalten den Zuschuss inClusternmit hoher Bedeutung für die Hauptstadtregion: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei Ihrer aktiven Teilnahme an Messen Der Höchstbetrag liegt beiEUR15.000 je Einzelmaßnahme. Die Bagatellgrenze beträgtEUR3.000. Pro Jahr können Sie bis 3 Maßnahmen fördern lassen. Die Höhe der Förderung beträgt für Beratungs- und Coachingmaßnahmen Das Berater- oder Coachinghonorar kann bis zuEUR1.000 am Tag betragen. Die Maßnahme darf maximal 8 Tage in einem Zeitraum von 6 Monaten umfassen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Für die Teilnahme an einer Messe stellen Sie Ihren Antrag vor der Anmeldung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäßKMU-Definition derEUdes produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder Betriebsstätte im L
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Angehörige freier Berufe, Handelsunternehmen und Beratungsunternehmen erhalten keine Förderung.
•4.1 Es werden nur solche Maßnahmen gefördert, bei denen die Effekte beim Sitz oder der Betriebsstätte des Unternehmens im Land Brandenburg wirksam werden.
•4.2 Zuwendungen werden nur für Vorhaben bewilligt, die nicht vor Antragstellung begonnen wurden. Beginn des Vorhabens ist der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsve

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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