Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei baulichen Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung von bestehendem Wohnraum durch Abbau von Barrieren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens Reichen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden und mit den geforderten Berechtigungsnachweisen vor Beginn der Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG