Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten. Die Förderung erfolgt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt Reichen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 2 Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn über das Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG