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💰 Zuschuss

Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderR)

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
postbox@ilb.de
📞
+49 331 660-0
📞
+49 331 660-1234
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www.ilb.de
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Zielgruppen

behinderteseniorensozial

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Modernisierung und Instandsetzung sowie dem Neubau von Mietwohnraum. Sie erhalten die Förderung für Außerdem erhalten Sie eine Unterstützung für Modellvorhaben zur Erprobung zeitgemäßer Wohnformen für Familien, Seniorinnen und Senioren, Studierende, Auszubildende und Menschen mit Behinderungen sowie Wohngemeinschaften für selbstbestimmtes betreutes Wohnen älterer Menschen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen und Zuschuss. Die Höhe der Förderung wird – mit Ausnahme des Ein- beziehungsweise Anbaus von Aufzügen – auf Basis der Objektwirtschaftlichkeit für den Einzelfall ermittelt und festgesetzt. Für die generationengerechte Modernisierung und Instandsetzung bekommen SieEUR300,00 je Quadratmeter Wohnfläche als Zuschuss. Darüber hinaus können Sie bis zuEUR2.000 je Quadratmeter Wohnfläche als Baudarlehen erhalten. Die Förderung ist auf 100 Quadratmeter Wohnfläche je Mietwohnung begrenzt. Für die Schaffung von neuem Mietwohnraum bekommen SieEUR500,00 je Quadratmeter Wohnfläche als Zuschuss. Darüber hinaus können Sie bis zuEUR3.000 je Quadratmeter Wohnfläche als Baudarlehen erhalten. Gehen Sie eine Zweckbindung von 35 Jahren ein, so erhalten Sie einen weiteren Zuschuss vonEUR200,00 je Quadratmeter Wohnfläche. Dann reduziert sich die Baudarlehensobergrenze entsprechend umEUR200,00 je Quadratmeter Wohnfläche. Für den Ein- beziehungsweise Anbau von Aufzügen einschließlich der Herstellung des möglichst barrierefreien Zuganges in das Gebäude und zu den Wohnungen erhalten Sie höchstensEUR20.000 als Darlehen und höchstensEUR5.000 als Zuschuss pro erschlossener Wohnung. Werden mit der Installation des Aufzugs das Gebäude und alle Wohnungen barrierefrei erreichbar gestaltet, erhalten Sie ein Baudarlehen von höchstensEUR15.000 und einen Zuschuss von höchstensEUR10.000 pro erschlossene Wohnung. Sie können die Förderungen für eine generationengerechte Modernisierung und Instandsetzung und für den Ein- beziehungsweise Anbau von Aufzügen auch kombinieren. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümerin und Eigentümer, Erbbauberechtigte und Erbbauberechtigter oder sonstige Verfügungsberechtigte und sonstiger Verfügungsberecht
•Eigentümergemeinschaften sind nicht antragsberechtigt.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Gebietskulisse
•Die Förderung ist innerhalb der innerstädtischen förmlich festgelegten Sanierungs- und Entwicklungsgebiete sowie in den durch die Gemeinde definierten und mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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