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💰 Zuschuss

Meistergründungsprämie Brandenburg

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz(MWAEK)

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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postbox@ilb.de
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+49 331 660-0
📞
+49 331 660-1234
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www.ilb.de

Zielgruppen

fraueninternationaljugendseniorensozial

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Einzelunternehmer/in

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandwerkIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Meisterin oder Meister im Handwerk bei Ihrer Existenzgründung. Sie erhalten die Meistergründungsprämie Brandenburg für eine Betriebsgründung, die Übernahme eines Betriebs oder eine tätige Beteiligung mit mindestens 30 Prozent Anteil am Kapital. Bei einer tätigen Beteiligung müssen Sie zur Geschäftsführerin oder zum Geschäftsführer bestellt werden. Die Förderung ist 2-stufig und gliedert sich in Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Basisförderung beträgt einmaligEUR12.000. Die Höhe der Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung beträgt einmaligEUR5.000 beziehungsweiseEUR7.000 bei Besetzung durch eine Frau. Bei einer gemeinschaftlichen Existenzgründung können bis zu 3 Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister gefördert werden. Sie müssen betriebliche Investitionen und Betriebsausgaben mindestens in Höhe des beantragten Zuschusses nachweisen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor der Gründung, der Übernahme oder der tätigen Beteiligung an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Voraussetzung für den Antrag der Basisförderung ist, dass die Antragstellerin/der Antragsteller
•4.1.1 beabsichtigt, eine Existenzgründung oder eine Übernahme eines Unternehmens im Handwerk im Land Brandenburg vorzunehmen,
•4.1.2 Staatsangehörige/Staatsangehöriger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ist. Andere Antragstellerinnen/Antragsteller müssen einen Aufenthaltstite

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg für

Verordnung (EU) 2020/972 (ABl

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