Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Brandenburg fördert Ihre Investitionen in die Schienengüterinfrastruktur zur besseren Erschließung von Logistikzentren einschließlich Häfen und Standorten mit Anlagen des kombinierten Verkehrs. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung für Eisenbahninvestitionen beträgt bis zu 80 Prozent und für Konzepte und Machbarkeitsstudien bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Melden Sie Ihre Maßnahme bis zum 30.6. für das Folgejahr beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) an. Das LBV erarbeitet aus den Anmeldungen ein Jahresförderprogramm und ein mittelfristiges Programm für die Förderung der Schienengüterinfrastruktur. Das zuständige Ministerium entscheidet endgültig über die Maßnahmen im Jahresprogramm Infrastruktur.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG