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💰 Zuschuss

Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT Brandenburg)

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz(MWAEK)

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Datenstand: Vor 16 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@wfbb.de
📞
0331 730610
📞
0331 73061109
🔗
www.ilb.de

Zielgruppen

forschunginternational

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Brandenburg fördert Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die auf eine verbesserte Wettbewerbsposition des beteiligten Unternehmens abzielen. Sie erhalten die Förderung für Projekte aus folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss und/oder zinsverbilligtes Darlehen. Bei Unternehmen, die dieEU-Definition fürKMU– kleinere und mittlere Unternehmen – nicht erfüllen, ist die Förderung normalerweise auf 2 Projekte begrenzt. Zudem ist die Höhe der Förderung bei Zuschüssen und Darlehen normalerweise auf insgesamtEUR3 Millionen je Antrag begrenzt. Es gelten folgende Höchstfördersätze (einschließlich Bonus für kleine und mittlere Unternehmen und Verbundvorhaben): Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine fachliche Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land BrandenburgGmbH(WFBB) wahrnehmen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Bei Unternehmen, die dieKMU-Definition derEUnicht erfüllen, ist eine Förderung nur im Verbund mitKMUbeziehungsweise Forschungseinrichtungen möglich. Forschungseinrichtungen werden nur im Rahmen eines
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die geplanten Projektergebnisse müssen plausible Grundlage für die Steigerung der unternehmensbezogenen und/oder regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung im Land Brandenburg sein.
•4.2 Die Zuwendung kann nur für Projekte gewährt werden, die ohne diese nicht oder nur mit erheblichem Zeitverlust durchgeführt werden könnten.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@wfbb.de
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0331 730610
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