Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz(MWAEK)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 80%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Brandenburg fördert Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die auf eine verbesserte Wettbewerbsposition des beteiligten Unternehmens abzielen. Sie erhalten die Förderung für Projekte aus folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss und/oder zinsverbilligtes Darlehen. Bei Unternehmen, die dieEU-Definition fürKMU– kleinere und mittlere Unternehmen – nicht erfüllen, ist die Förderung normalerweise auf 2 Projekte begrenzt. Zudem ist die Höhe der Förderung bei Zuschüssen und Darlehen normalerweise auf insgesamtEUR3 Millionen je Antrag begrenzt. Es gelten folgende Höchstfördersätze (einschließlich Bonus für kleine und mittlere Unternehmen und Verbundvorhaben): Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine fachliche Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land BrandenburgGmbH(WFBB) wahrnehmen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG