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💰 Zuschuss

Pflege im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR)

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behindertejugendsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
2.1 Allgemein
Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung von Pflegeplätzen und Begegnungsstätten sind, dass
a) ein Bedarf an Pflegeplätzen und Begegnungsstätten mittels Bestätigung des für diese Aufgabe jeweils zuständigen kommunalen Aufgabenträgers (Art.69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze) nac

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinHandelIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Umsetzung von pflegerischen Leistungsangeboten, die sich am Wohnumfeld der Pflegebedürftigen orientieren und ihnen ermöglichen, so lange wie möglich in vertrauter Umgebung verbleiben zu können. Sie bekommen die Förderung für die Schaffung, den Ersatzneubau, den Umbau und die Modernisierung von Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art und dem Umfang der Maßnahme. Antragsfrist Für die Förderanträge gilt der 31. Oktober des jeweiligen Vorjahres als Antragsfrist, sofern es sich um Einrichtungen der Dauerpflege gem. Nr. 2.2.6 und 2.2.7 der Richtlinie oder mit Dauerpflege kombinierte Anträge handelt. Alle anderen Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober des laufenden Förderjahres eingereicht werden. Es wird jedoch empfohlen, den Antrag bald möglichst einzureichen, da die verfügbaren Haushaltsmittel begrenzt sind. Voraussetzung einer Förderung ist, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG