Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Handwerksorganisation und Forschungseinrichtung bei der Erschließung neuer Technologien für die Handwerkswirtschaft durch innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Sie im Rahmen von Pilotprojekten zur Praxisreife bringen. Gefördert werden Verbundvorhaben von Handwerksorganisationen und Forschungseinrichtungen im Bereich der angewandten Forschung zu folgenden Themenbereichen und Fragestellungen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Als hochschulgebundene Forschungseinrichtung erhalten Sie Mittelzuweisungen. Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 80 Prozent, bei hochschulgebundenen Forschungseinrichtungen 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestensEUR50.000 betragen (Bagatellgrenze). Die Handwerksorganisationen koordinieren die Förderanträge eines Projekts und reichen diese gebündelt an die zuständige Regierung weiter.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG