Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Erschließung neuer Technologien im Bereich der Handwerkswirtschaft (Handwerk Innovativ)

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungmigranten

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Mindestens eine Handwerksorganisation und mindestens eine Forschungseinrichtung müssen den Antrag gemeinsam stellen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Zuwendungen werden ausschließlich für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der genannten Antragsteller gewährt. Als nichtwirtschaftliche Tätigkeiten von Forschungseinrichtungen (vgl.Randnummer 16 ff)
4.2 Die im Rahmen der Vorhaben entwickelten Methoden, Inhalte und Werkzeuge sowie die Testergebnisse der Pilotprojekte werden als „best practice“ sowie im Rahmen der laufenden beruflichen Aus- und For

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandwerkIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Handwerksorganisation und Forschungseinrichtung bei der Erschließung neuer Technologien für die Handwerkswirtschaft durch innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Sie im Rahmen von Pilotprojekten zur Praxisreife bringen. Gefördert werden Verbundvorhaben von Handwerksorganisationen und Forschungseinrichtungen im Bereich der angewandten Forschung zu folgenden Themenbereichen und Fragestellungen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Als hochschulgebundene Forschungseinrichtung erhalten Sie Mittelzuweisungen. Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 80 Prozent, bei hochschulgebundenen Forschungseinrichtungen 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestensEUR50.000 betragen (Bagatellgrenze). Die Handwerksorganisationen koordinieren die Förderanträge eines Projekts und reichen diese gebündelt an die zuständige Regierung weiter.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG