Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 80%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Brandenburg fördert Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen, Vereinsräumen sowie kommunalen Sportstätten. Sie erhalten die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Melden Sie Ihren Förderbedarf bis zum 1.5. für das Folgejahr beim jeweiligen Kreis- oder Stadtsportbund an. Wird Ihr Projekt befürwortet, dann stellen Sie Ihren Antrag bis zum 1.9. für das Folgejahr beim Landessportbund Brandenburg.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG