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💰 Zuschuss

Goldener Plan Brandenburg (RL-GPB)

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationaljugendkulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Sportvereine über den Landessportbund Brandenburg (LSB), Kommunen des Landes Brandenburg für kommunale Sportstätten sowie der LSB.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Förderfähig sind nur Maßnahmen, bei denen ein sportfachlicher Bedarf vorliegt.
Zuwendungen werden nur für solche Zuwendungsempfänger ausgereicht, die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Der Empfänger muss auch in finanzieller Hinsicht die G
4.2 Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzur

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 80%

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Land Brandenburg fördert Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen, Vereinsräumen sowie kommunalen Sportstätten. Sie erhalten die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Melden Sie Ihren Förderbedarf bis zum 1.5. für das Folgejahr beim jeweiligen Kreis- oder Stadtsportbund an. Wird Ihr Projekt befürwortet, dann stellen Sie Ihren Antrag bis zum 1.9. für das Folgejahr beim Landessportbund Brandenburg.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG