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💰 Zuschuss

Green-Care-and-Hospital-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

migrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Träger von
im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden Personalkosten, Folgekosten für den Betrieb und sonstiger Verwaltungsaufwand.
4.1 Voraussetzung für die Gewährung der Soforthilfe in den Fällen der Nummer 3.1 Buchstabe a ist eine Bestätigung der geplanten Maßnahmen durch die Energieagentur Brandenburg der Wirtschaftsförderung

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Einrichtung im Bereich der Pflege und des Gesundheitswesens sowie der Eingliederungshilfe bei Investitionen in energiesparende oder energieeffiziente Lösungen, um die Folgen des Krieges in der Ukraine in Form von Energiepreissteigerungen und Inflation abzumildern und vor allem für die Zukunft einen Rückgang der Kostensteigerungen zu erreichen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie müssen mindestensEUR2.500 investieren. Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG