Green-Care-and-Hospital-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Einrichtung im Bereich der Pflege und des Gesundheitswesens sowie der Eingliederungshilfe bei Investitionen in energiesparende oder energieeffiziente Lösungen, um die Folgen des Krieges in der Ukraine in Form von Energiepreissteigerungen und Inflation abzumildern und vor allem für die Zukunft einen Rückgang der Kostensteigerungen zu erreichen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie müssen mindestensEUR2.500 investieren. Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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