Zuwendungen aus der Fischereiabgabe
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Brandenburg unterstützt Sie mit Mitteln der Fischereiabgabe, wenn Sie Vorhaben durchführen, die dazu beitragen, das Fischereiwesen zu erhalten und zu entwickeln. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme, muss jedoch mindestensEUR250,00 betragen. Reichen Sie bitte Ihren Antrag unter Verwendung der Antragsformulare beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ein. Maßnahmen zum Fischbesatz zur Erhaltung, zur Förderung und Gesunderhaltung und zur umfassenden Regulierung des Fischbestands sowie zur Verringerung der Ausbreitung von invasiven und/oder gebietsfremden Arten müssen Sie bis zum 30.4. eines Jahres beantragen.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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