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💰 Zuschuss

Zuwendungen aus der Fischereiabgabe

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
poststelle@LELF.Brandenburg.de
📞
0335 606762403
📞
0335 606762404
🔗
mluk.brandenburg.de

Zielgruppen

kulturregional

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt Sie mit Mitteln der Fischereiabgabe, wenn Sie Vorhaben durchführen, die dazu beitragen, das Fischereiwesen zu erhalten und zu entwickeln. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme, muss jedoch mindestensEUR250,00 betragen. Reichen Sie bitte Ihren Antrag unter Verwendung der Antragsformulare beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ein. Maßnahmen zum Fischbesatz zur Erhaltung, zur Förderung und Gesunderhaltung und zur umfassenden Regulierung des Fischbestands sowie zur Verringerung der Ausbreitung von invasiven und/oder gebietsfremden Arten müssen Sie bis zum 30.4. eines Jahres beantragen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Sie als
•mit Sitz in Brandenburg.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind
•4.1 Für Maßnahmen nach Nummer 2.1.10:

Rechtsgrundlagen

§ 44 der

Richtlinie Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft

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