Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Brandenburg unterstützt investive und investitionsfördernde Maßnahmen für den weiteren Ausbau der Geodateninfrastruktur (GDI). Sie erhalten die Förderung für folgende Leistungen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss muss mindestensEUR2.500 für Datenaufbereitung beziehungsweiseEUR5.000 für Geoportale betragen (Bagatellgrenze). Ihren Antrag stellen Sie bitte auf den entsprechenden Formularen bei der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG