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💰 Zuschuss

Härtefallfonds Energieschulden für Privathaushalte

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

migrantenseniorensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Personen mit Erstwohnsitz in Berlin.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beim leistungsempfangenden Berliner Haushalt muss eine Sperrandrohung des Energieversorgers vorliegen oder die Sperrung bereits vollzogen worden sein. Durch die Leistung aus dem Härtefallfonds muss di
Die Sperrandrohung,bzw.Sperre von Haushaltswärme oder -energie muss im Sinne des Senatsbeschluss es unverschuldet sein, das heißt, sie darf sich nicht auf Forderungen beziehen, die rechtmäßig vor dem
Unverschuldete Forderungen sind auch jene, die aufgrund der vergleichbar hohen Teuerungsrate für Haushaltsenergie nicht mehr durch andere Mittel und privatrechtliche Vereinbarungen ohne Schuldenaufnah

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinHandelIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Berlin unterstützt Ihren Haushalt, wenn Sie wegen der gestiegenen Preise für leitungsgebundene Energieträger die Forderungen Ihrer Energieversorger nicht begleichen können und Ihnen daher seit dem 1.1.2024 eine Energiesperre droht oder diese bereits vorliegt. Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss. Das Land zahlt den Zuschuss direkt an den Energieversorger oder einen beauftragten Dienstleister. Die Förderung umfasst den Betrag, der für die Verhinderung oder Beendigung der Sperre notwendig ist. Stellen Sie den Antrag bei Ankündigung oder Vorliegen einer Energiesperre bitte über das Service-Portal des Landes Berlin.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG