Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Berlin unterstützt Ihren Haushalt, wenn Sie wegen der gestiegenen Preise für leitungsgebundene Energieträger die Forderungen Ihrer Energieversorger nicht begleichen können und Ihnen daher seit dem 1.1.2024 eine Energiesperre droht oder diese bereits vorliegt. Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss. Das Land zahlt den Zuschuss direkt an den Energieversorger oder einen beauftragten Dienstleister. Die Förderung umfasst den Betrag, der für die Verhinderung oder Beendigung der Sperre notwendig ist. Stellen Sie den Antrag bei Ankündigung oder Vorliegen einer Energiesperre bitte über das Service-Portal des Landes Berlin.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG