Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Berlin fördert auch mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) nichtinvestive Unternehmensaktivitäten zur Erschließung ausländischer Märkte. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedochEUR12.000 je Einzelmaßnahme. Die Mindesthöhe der förderfähigen Gesamtausgaben muss beiEUR6.000 liegen. Innerhalb eines Kalenderjahres können Sie eine Förderung für maximal 3 Teilnahmen an Maßnahmen erhalten. Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Beginn online über das Kundenportal bei der Investitionsbank Berlin (IBB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG