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💰 Zuschuss

Programm für Internationalisierung – Förderung vonKMU-Projekten (PfI-KMU)

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationalregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäßKMU-Definition derEU
mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.
Nicht gefördert werden Freiberuflerinnen und Freiberufler, Einzel- und Großhandelsunternehmen sowie Beratungsunternehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
4.1 – Es werden nur solche Vorhaben gefördert, bei denen die Umsatz-, Ertrags- und Arbeitsplatzeffekte der Maßnahme im Land Berlin erwartet werden.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandelIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Berlin fördert auch mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) nichtinvestive Unternehmensaktivitäten zur Erschließung ausländischer Märkte. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedochEUR12.000 je Einzelmaßnahme. Die Mindesthöhe der förderfähigen Gesamtausgaben muss beiEUR6.000 liegen. Innerhalb eines Kalenderjahres können Sie eine Förderung für maximal 3 Teilnahmen an Maßnahmen erhalten. Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Beginn online über das Kundenportal bei der Investitionsbank Berlin (IBB).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG