Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Berlin unterstützt Ihre baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen zur Modernisierung von Mietwohnungen in Bestandsgebäuden. Sie erhalten die Förderung für Sie können die Förderung auch für stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie Stromspeicher) für die Eigenstromversorgung erhalten, wenn Sie für diese Anlagen keine Förderung nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien in Anspruch nehmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Erreichung des Effizienzhausniveaus. Folgende Pauschalen können Sie bekommen: Der Umfang der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der investiven Kosten. Die Fördersumme muss mindestensEUR250.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte auf den vorgesehenen Formularen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG