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💰 Zuschuss

IBB Soziale Wohnraummodernisierung

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

sozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungsbeständen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Nicht förderfähig sind
Die Kumulation mit anderen öffentlichen Förderungen ist möglich.
Sofern Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (oder gleichartige Fördermaßnahmen) in Anspruch genommen werden, ist bei einer Kumulation eine Förderung oberhalb der maximalen Förde

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Berlin unterstützt Ihre baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen zur Modernisierung von Mietwohnungen in Bestandsgebäuden. Sie erhalten die Förderung für Sie können die Förderung auch für stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie Stromspeicher) für die Eigenstromversorgung erhalten, wenn Sie für diese Anlagen keine Förderung nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien in Anspruch nehmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Erreichung des Effizienzhausniveaus. Folgende Pauschalen können Sie bekommen: Der Umfang der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der investiven Kosten. Die Fördersumme muss mindestensEUR250.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte auf den vorgesehenen Formularen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG