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💰 Zuschuss

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Eine Förderung wird nur für Vorhaben gewährt, die ohne eine Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang oder mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden würden.
Für Zuwendungen sind die Bewilligungsvoraussetzungen in Nummer 1 AV zu § 44LHOzu beachten.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & LogistikSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Im Förderschwerpunkt 2 erhalten Sie die Förderung für die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt höchstensEUR100.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt nach dem Windhundverfahren.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG