Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Berliln unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Übergang Berlins zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Sie erhalten die Förderung vor allem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Maßnahme. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, sollten Sie eine Projektskizze einreichen und sich gegebenenfalls zu Ihrem Vorhaben beraten lassen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG