Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Im Förderschwerpunkt 5 erhalten Sie die Förderung für Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Maßnahme. Für eine Förderung von investiven Maßnahmen müssen Sie mindestensEUR200.000 förderfähige Gesamtkosten haben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt im Windhundverfahren, begleitet durch thematische Förderaufrufe.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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