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💰 Zuschuss

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
bene2@bsu-berlin.de
📧
bene2@bene-berlin.de
📞
030 3904233
📞
021/1060
🔗
www.berlin.de
🔗
bsu.antragsportal.foemis.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & LogistikProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Im Förderschwerpunkt 1 erhalten Sie die Förderung für Vorhaben, die zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen, wie zum Beispiel in den Bereichen Außerdem können Sie die Förderung für Maßnahmen mit übergreifenden (Nachhaltigkeits-)Konzepten erhalten, bei denen neben dem Hauptziel und finanziellen Schwerpunkt der energetischen Sanierung auch Maßnahmen mit einem direkten Einfluss auf den Energiebedarf des Gebäudes erfolgen, wie zum Beispiel Darüber hinaus können Sie die Förderung für nicht investive Maßnahmen bekommen, wie Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Maßnahme. Sie müssen mindestensEUR10.000 förderfähige Gesamtkosten investieren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt normalerweise auf der Basis veröffentlichter Teilnahmeaufrufe.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Eine Förderung wird nur für Vorhaben gewährt, die ohne eine Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang oder mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden würden.
•Für Zuwendungen sind die Bewilligungsvoraussetzungen in Nummer 1 AV zu § 44LHOzu beachten.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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bene2@bene-berlin.de
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030 3904233
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