Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Berlin fördert passive Schallschutzmaßnahmen an hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen und oberirdischen Schienenwegen der Berliner Verkehrsbetriebe, wenn dort keine anderen oder ausreichende Lärmminderungsmaßnahmen möglich sind. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Fenstern und Türen (gegebenenfalls inklusive Rollladenkasten)EUR400,00 pro Quadratmeter Einbaufläche für die Schallschutzklasse 4 undEUR500,00 pro Quadratmeter Einbaufläche für die Schallschutzklasse 5. Die Aufarbeitung von Holzkastendoppelfenstern auf die Schallschutzklasse 4 wird mitEUR500,00 pro Quadratmeter Einbaufläche gefördert, Lüftungseinrichtungen mit einer Pauschale von jeweilsEUR250,00 pro Raum. Die Höhe der Förderung kann bis zu 90 Prozent der jeweils nachgewiesenen und anerkannten Aufwendungen betragen, maximal aberEUR15.000 je Wohnung. Stellen Sie vor Beginn der Maßnahme und vor Antragstellung bitte eine Förderanfrage über das Online-Formular. Die eigentlichen Förderanträge reichen Sie bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG