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💰 Zuschuss

Wirtschaftsnahe Elektromobilität

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behindertemigrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
die zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen und einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Berlin haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareMobilität & LogistikSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Berlin unterstützt Sie beim Kauf und Leasing von gewerblich genutzten, elektrisch betriebenen Fahrzeugen, bei der Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur im gewerblichen Umfeld sowie bei der Implementierung von nachhaltigen Mobilitätslösungen/-maßnahmen in Unternehmen. Sie erhalten die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Beratungen Die Höhe des Zuschusses für die Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen beträgt für Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 50 Fahrzeuge. Sie erhalten für Umbauten zum und Einbauten in ein E-Inklusionstaxi höchstensEUR15.000 je Fahrzeug. Die Höhe des Zuschusses für den Aufbau der Ladeinfrastruktur beträgt 50 Prozent der Gesamtkosten inklusive Netzanschluss bis 22kWbis höchstensEUR2.500 pro Ladepunkt für Normalladeinfrastruktur (AC) und bis höchstensEUR30.000 pro Ladepunkt für Schnellladeinfrastruktur (DC). Für den Anschluss an das Stromnetz erhalten Sie einen Zuschuss von 50 Prozent der Gesamtkosten, bei Niederspannung bis höchstensEUR5.500 und bei Mittelspannung bis höchstensEUR55.000 pro Standort. Für Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements erhalten Sie einen Zuschuss von 50 Prozent der Netto-Investitionskosten bis höchstensEUR10.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte elektronisch an dieIBBBusiness TeamGmbH.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG