Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Berlin fördert die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, die zu sozialverträglichen Mieten angeboten werden. Sie erhalten die Förderung als zinsloses Darlehen in unterschiedlichen Fördermodellen: Die Darlehen haben jeweils eine Laufzeit von 30 Jahren. Eine Kombination der Fördermodelle pro Vorhaben ist möglich. Zusätzlich zu einem öffentlichen Baudarlehen sind für die geförderten Wohnungen einmalig folgende Zuschüsse möglich: Anträge auf Aufnahme eines Vorhabens in das Wohnungsbauförderungsprogramm reichen Sie bitte frühzeitig vor Baubeginn bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ein. Für die Durchführung der Förderentscheidungen ist die Investitionsbank Berlin zuständig.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG