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💰 Zuschuss

Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur – INP III (VV INP III)

Senatsverwaltung für Kultur und Europa

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationalkulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 – Programmausrichtung
Vorhaben gemäß Nummer 2.3 werden nur gefördert, wenn sie auf Akteure der kulturwirtschaftlichen Teilmärkte Bildende Kunst, Musik, Literatur, Darstellende Kunst, Design, Foto und Film gerichtet sind.
4.2 – Anforderungen an Anträge

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 40%

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Land Berlin unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen in eine bessere Vermarktung, Vernetzung, Organisation und Kundenorientierung des kulturellen Angebots in Berlin. Sie erhalten die Förderung für Als Institution der Berliner Landesverwaltung erhalten Sie Finanzierungszusagen (Förderzusagen). Als Institution außerhalb der Berliner Landesverwaltung erhalten Sie die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa kann die Förderung vergeben über Reichen Sie bitte nach einem Antragsaufruf Ihren Projektantrag formgebunden zu den bekannt gegebenen Fristen vor Beginn des Vorhabens bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa ein. Bei Vorhaben mit Modellcharakter oder bei besonderem kulturwirtschaftlichem oder kulturpolitischem Förderbedarf können Sie als potenzielle Fördernehmerin oder potenzieller Fördernehmer gezielt zur Förderung eingeladen werden. Darüber hinaus ist in Einzelfällen für Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von bis zuEUR200.000 eine direkte Förderentscheidung möglich.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG