Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 40%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Berlin fördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) nichtinvestive Infrastrukturmaßnahmen auf Ebene der Berliner Bezirke zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und Produktivität. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedochEUR300.000 je Projekt. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG