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💰 Zuschuss

Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind die Berliner Bezirksämter.
Als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Existenzgründerin oder Existenzgründer gehören Sie zur Zielgruppe der Förderung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 40%

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Berlin fördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) nichtinvestive Infrastrukturmaßnahmen auf Ebene der Berliner Bezirke zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und Produktivität. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedochEUR300.000 je Projekt. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG