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💰 Zuschuss

Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung insbesondere zur Stärkung regionaler Identität in Bayern (Heimat-Digital-Förderrichtlinie – HDRFöR)

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Eine Förderung nach dieser Richtlinie kommt nur in Betracht, wenn folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Übereinstimmung der Projekte mit den Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern und der einschlägigen Regionalpläne,
b) Übereinstimmung der Projekte mit vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien,

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Durchführung von innovativen Heimatprojekten mit Schwerpunkt Digitalisierung, die sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns auswirken und insbesondere der Stärkung der regionalen Identität dienen. Sie erhalten die Förderung unter anderem für Projekte zur Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Zuschuss kann je nach Art und geografischer Lage des Projekts um bis zu 40 Prozent auf insgesamt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhöht werden. Der Zuschusshöchstbetrag ist aufEUR300.000 je Vorhaben gedeckelt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben eines Projekts müssen betragen. Sie müssen Eigenmittel von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben einbringen. Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte vor Beginn der Maßnahmen schriftlich oder per E-Mail beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ein. Vorher müssen Sie in Beratungsgespräch mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und der örtlich zuständigen Regierung führen. Ihren Förderantrag richten Sie dann an die jeweils zuständige Regierung. Wenn die zuwendungsfähigen Kosten Ihres Projekts höchstensEUR50.000 betragen, müssen Sie Ihren Antrag bis zum 30.9. des dem geplanten Projektstart vorausgehenden Jahres einreichen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG