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🏦 Kredit

Innovationskredit 4.0

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Datenstand: Vor 16 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 2%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
post@lfa.de
📞
+49 89 2124-0
📞
+49 89 2124-2440

Zielgruppen

forschung

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Die LfA Förderbank Bayern unterstützt Sie als Unternehmen mit dem „Innovationskredit 4.0“, wenn Sie die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen beschleunigen und Innovationen umsetzen möchten. Dazu gehört auch die Entwicklung und Einführung neuer, innovativer Geschäftsmodelle. Außerdem unterstützt die LfA Ihr innovatives Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Gefördert werden Die Kredithöhe beträgt zwischenEUR25.000 undEUR7,5 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Darüber hinaus bekommen Sie einen Tilgungszuschuss von 2 Prozent des Zusagebetrags bei innovativen Vorhaben/Geschäftsmodellen und von 1 Prozent bei innovativen Unternehmen. Bei fehlenden Sicherheiten können Sie für das Darlehen eine Bürgschaft der LfA Förderbank Bayern oder der Bürgschaftsbank Bayern bekommen. Sie beantragen den „Innovationskredit 4.0“ bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäßKMU-Definition derEU(einschließlich neu gegründeter Unternehmen) und Angehörige der freien Berufe mit Betr
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.
•4.1 Die Darlehen sind ergänzende Hilfen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Antragsteller, bei denen im Hinblick auf die Vermögens- und Ertragslage oder die Höhe des Vorhabens d
•4.2 Gefördert werden Unternehmen, die

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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