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🏦 Kredit

Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Datenstand: Vor 19 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
post@lfa.de
📞
+49 89 2124-0
📞
+49 89 2124-2440
📞
023/2831

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, als Freiberufler oder Freiberuflerin, wenn Sie Gewerbeimmobilien energetisch sanieren oder energieeffiziente Betriebsgebäude errichten und hierfür bereits eine Förderung auf Basis der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich Nichtwohngebäude (BEGNWG) oder Einzelmaßnahmen (BEGEM) erhalten. Sie bekommen den „Energiekredit Gebäude“ für Maßnahmen wie sowie für damit in Zusammenhang stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zuEUR10 Millionen, jedoch bis zur Höhe der Differenz zwischen den von derBAFAbeziehungsweiseKfWals förderfähig anerkannten Kosten und derBEG-Förderung (Zuschuss- beziehungsweise Darlehensbetrag). Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die LfA Förderbank Bayern.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäßKMU-Definition derEUsowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind
•4.1 Die Darlehen sind ergänzende Hilfen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Antragsteller, bei denen im Hinblick auf die Vermögens- und Ertragslage oder die Höhe des Vorhabens d
•4.2 Vorhaben, mit denen zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der Hausbank bereits begonnen war, können nicht gefördert werden.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Richtlinien für Darlehen zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und de

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