Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
🏦 Kredit
Förderquote
bis 100%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, als Freiberufler oder Freiberuflerin, wenn Sie Gewerbeimmobilien energetisch sanieren oder energieeffiziente Betriebsgebäude errichten und hierfür bereits eine Förderung auf Basis der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich Nichtwohngebäude (BEGNWG) oder Einzelmaßnahmen (BEGEM) erhalten. Sie bekommen den „Energiekredit Gebäude“ für Maßnahmen wie sowie für damit in Zusammenhang stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zuEUR10 Millionen, jedoch bis zur Höhe der Differenz zwischen den von derBAFAbeziehungsweiseKfWals förderfähig anerkannten Kosten und derBEG-Förderung (Zuschuss- beziehungsweise Darlehensbetrag). Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die LfA Förderbank Bayern.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG