Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
🏦 Kredit
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt gemeinsam mit derKfWBankengruppe Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung oder Energieeffizienz bei Produktionsanlagen und -prozessen. Sie bekommen die Förderung unter anderem für Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich aufEUR10 Millionen. Damit können Sie normalerweise bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben decken. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR25.000. Den Energiekredit beantragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG