Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt bei Ihrer Aufgabe, niederschwellige Beratungsangebote für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien in Erziehungsberatungsstellen in ausreichendem und bedarfsgerechtem Umfang vorzuhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Kosten für das Fachpersonal. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Qualifikation der jeweiligen Fachkraft und nach verfügbaren Haushaltsmitteln. Grundlage für vollzeitbeschäftigte Fachkräfte sind folgende Beträge: Richten Sie Ihren Antrag bitte an das für Sie zuständige Jugendamt, das ihn an die zuständige Bezirksregierung weiterleitet.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG