Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
🏦 Kredit
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Die LfA Förderbank Bayern gewährt Direktdarlehen an Kommunen, die eine Zuschussförderung im Rahmen der „Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)“ beziehungsweise eine Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus der Breitbandförderung durch den Bund im Freistaat Bayern („Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 – KofGibitR 2.0“) erhalten. Sie bekommen die Förderung Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bei Darlehensbeträgen Ihrer förderfähigen Investitionskosten. Das Darlehen kann maximal bis zur Höhe der Differenz zwischen den von der jeweiligen Bezirksregierung als förderfähig anerkannten Aufwendungen der Gemeinde und der staatlichen Zuwendung gewährt werden. Bitte beachten Sie: Sie dürfen pro Kalenderjahr Darlehenszusagen in Höhe von maximalEUR150 Millionen aus dem demKfW-Programm IKK – Investitionskredit Kommunen (einschließlich der aus diesem refinanzierten Darlehen) bekommen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die LfA Förderbank Bayern.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG