Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als mittelständisches Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien. Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Vorhabens und der Größe Ihres Unternehmens ab. Sie beträgt der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung erhöht sich um 10 Prozent bei mittleren und um 20 Prozent bei kleinen Unternehmen. Für standortrelevante Technologievorhaben können Sie die Förderung nur erhalten, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestensEUR1 Million betragen. Die Höhe des Darlehens beträgt bei Anwendungsvorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Beihilfeintensität beträgt bis zu 10 Prozent bei mittleren und 20 Prozent bei kleinen Unternehmen. Für Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben reichen Sie die Projektskizzen und den Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das elektronische Antragsverfahren (ELAN-FIPS) beim Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH ein. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen. Bei Anwendungsvorhaben stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, die ihn an die LfA Förderbank Bayern weiterleitet.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG