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💰 Zuschuss

Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind bei
mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Die Vorhaben müssen der „experimentelle Entwicklung” nachArt.2 Nr. 86AGVOzuordenbar sein. Unter experimenteller Entwicklung versteht man den Erwerb, die Kombination, die Gestaltung und die Nutzung
4.2 Das Vorhaben muss sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen,d.h.die zu entwickelndenbzw.zur Anwendung kommenden Technologien, Produkte und Dienstleistungen müssen über den Stand von Wis

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als mittelständisches Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien. Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Vorhabens und der Größe Ihres Unternehmens ab. Sie beträgt der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung erhöht sich um 10 Prozent bei mittleren und um 20 Prozent bei kleinen Unternehmen. Für standortrelevante Technologievorhaben können Sie die Förderung nur erhalten, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestensEUR1 Million betragen. Die Höhe des Darlehens beträgt bei Anwendungsvorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Beihilfeintensität beträgt bis zu 10 Prozent bei mittleren und 20 Prozent bei kleinen Unternehmen. Für Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben reichen Sie die Projektskizzen und den Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das elektronische Antragsverfahren (ELAN-FIPS) beim Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH ein. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen. Bei Anwendungsvorhaben stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, die ihn an die LfA Förderbank Bayern weiterleitet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG