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🏦 Kredit

Land- und Ernährungswirtschaft – Zukunftsfelder im Fokus

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Datenstand: Vor 19 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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office@rentenbank.de
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programminfo@rentenbank.de
📞
+49 69 2107-700
📞
+49 69 2107-6459
📞
022/2472 11
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www.rentenbank.de

Zielgruppen

frauenkulturregionalsenioren

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als Unternehmen bei Ihren Investitionen in ausgewählte Zukunftsfelder der Land- und Ernährungswirtschaft, die zu einem nachhaltigeren Wirtschaften und Leben führen. Gefördert werden Investitionen in folgenden Zukunftsfeldern: Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zuEUR10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Sie können die Fördermaßnahme mit anderen Fördermitteln kombinieren, allerdings nicht mit Förderungen fürLeasing-Verträge. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Nicht gefördert werden
•Die Darlehen aus diesem Programm dürfen mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Dabei sind je nach Vorhaben und Kreditnehmer unterschiedliche Beihilfeintensitäten und Beihilfeobergre
•Der Kreditnehmer hat gegenüber der Hausbank die zweckgebundene Mittelverwendung nachzuweisen.
•Außerplanmäßige Rückzahlungen sind für die Dauer der Sollzinsbindung nicht zulässig.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Programmbedingungen Zukunftsfelder im Fokus (Nr

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