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🏦 Kredit

Universalkredit

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

senioren

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
mit einem Jahresumsatz bis zuEUR500 Millionen und mit Betriebsstätte in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ausgeschlossen von der Förderung sind

Details

Förderart

🏦 Kredit

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Bayern fördert betriebliche Vorhaben und Maßnahmen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und von Angehörigen der freien Berufe mit einem Jahresumsatz bis zuEUR500 Millionen. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt mindestensEUR25.000 und höchstensEUR15 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Sie können den Universalkredit bis zu einer Darlehenssumme vonEUR4 Millionen mit einer 60-prozentigen Haftungsfreistellung „HaftungPlus“ abschließen. Das bedeutet, die LfA vereinbart mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung in Höhe von 60 zu 40 Prozent. Das Kreditausfallrisiko übernimmt dann mit 60 Prozent die LfA. Die restlichen 40 Prozent trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer haften Sie zu 100 Prozent für die Rückzahlung. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG