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🏦 Kredit

Durchführung des Gründungskredits im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms (Gründungs- und Wachstumskredit GuW)

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendsenioren

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, auch bei Nebenerwerbsgründungen, sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäßKMU-Definition derEUund A
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
4.1 Die Darlehen sind ergänzende Hilfen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Antragsteller, bei denen im Hinblick auf die Vermögens- und Ertragslage oder die Höhe des Vorhabens d
4.2 Vorhaben, mit denen zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der Hausbank bereits begonnen war, können nicht gefördert werden.

Details

Förderart

🏦 Kredit

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Gründung einer selbstständigen Existenz im Rahmen einer Betriebsübernahme, Neugründung oder tätigen Beteiligung oder bei Ihrem Vorhaben innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründungsphase. Sie bekommen den Gründungskredit für folgende Maßnahmen: Sie bekommen die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt höchstensEUR10 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn ein Darlehen bisEUR2 Millionen bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, kann die LfA Förderbank Bayern eine 60-prozentige Haftungsfreistellung übernehmen. Planen Sie ein Vorhaben in der bayerischen GuW-Fördergebietskulisse (Cham, Freyung-Grafenau, Landkreis und kreisfreie Stadt Hof, Kronach, Neustadt an der Waldnaab, Regen, Schwandorf, Tirschenreuth, Weiden in der Oberpfalz, Wunsiedel im Fichtelgebirge), werden Sie durch besonders günstige Zinsen unterstützt. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG