Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei vorbereitenden Maßnahmen zur Abwehr und Bewältigung von Katastrophen. Dazu gehören Maßnahmen, die die Ausstattung der Katastrophenschutzbehörden und der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten verbessern. Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms Katastrophenschutz Bayern 2030 bekommen Sie die Förderung für den Kauf folgender Katastrophenschutzausrüstung mit überregionaler Bedeutung für besondere Gefahrenlagen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich oder elektronisch an die örtlich zuständige Regierung. Die Regierungen legen die geprüften Zuwendungsanträge gesammelt jeweils bis zum 31.3 jedes Jahres, im Jahr 2023 bis zum 19.5., dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration,Sachgebiet D4, vor.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG