Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Förderung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Katastrophenabwehr (KatSZR)

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

migrantenregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
4.1 Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit
Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die Leistungsfähigkeit der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten aufrechtzuerhalten oder zu verbessern; sie müssen ferner fachlich notwendig und wirtschaftlich sein.
4.2 Maßnahmebeginn

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei vorbereitenden Maßnahmen zur Abwehr und Bewältigung von Katastrophen. Dazu gehören Maßnahmen, die die Ausstattung der Katastrophenschutzbehörden und der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten verbessern. Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms Katastrophenschutz Bayern 2030 bekommen Sie die Förderung für den Kauf folgender Katastrophenschutzausrüstung mit überregionaler Bedeutung für besondere Gefahrenlagen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich oder elektronisch an die örtlich zuständige Regierung. Die Regierungen legen die geprüften Zuwendungsanträge gesammelt jeweils bis zum 31.3 jedes Jahres, im Jahr 2023 bis zum 19.5., dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration,Sachgebiet D4, vor.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG