Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

international

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in der zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Fassung sind Bestandteil der Förderbedingungen. Darüber hinaus sind fol

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 40%

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Maßnahmen zum Aufbau einer nicht öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Straßengüterverkehr (E-Gütertransportfahrzeug) im Rahmen separater Aufrufe. Wenn Sie als Unternehmen im Bereich Gütertransport tätig sind, bekommen Sie die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Sofern in den Förderaufrufen kein abweichender Fördersatz oder Maximalwert festgeschrieben wird, beträgt die Höhe des Zuschusses 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird der Fördersatz um 10 Prozent erhöht. Der Zuschusshöchstbetrag je Ladepunkt richtet sich nach der maximal möglichen Ladeleistung des Ladepunkts: Der Zuschusshöchstbetrag für den Netzanschluss je Antrag beziehungsweise Ladeort ist begrenzt auf Erfüllt Ihr Vorhaben innovative Zusatzkriterien, ist Die gesamte Zuschusssumme pro Antrag (beziehungsweise Ladeort) ist auf maximalEUR250.000 beziehungsweise pro Unternehmen in einem Förderaufruf auf maximalEUR500.000 begrenzt. Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Terminen über das elektronische Formularsystem des zuständigen Projektträgers Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG