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💰 Zuschuss

Unterstützung von Kommunen bei der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

sozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Zuwendung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
Eine über den Kofinanzierungsanteil hinausgehende finanzielle Unterstützung des Mehrgenerationenhauses durch die Kommune wird nicht berücksichtigt. Erstattungen über den Dreijahreszeitraum 2023 bis 20

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als finanzschwache oder vor besonderen demografischen Herausforderungen stehende Kommune bei finanziellen Mehrbelastungen, die Ihnen aufgrund der Kofinanzierung eines Mehrgenerationenhauses im Rahmen des „Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ entstehen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlichEUR5.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG