Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als finanzschwache oder vor besonderen demografischen Herausforderungen stehende Kommune bei finanziellen Mehrbelastungen, die Ihnen aufgrund der Kofinanzierung eines Mehrgenerationenhauses im Rahmen des „Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ entstehen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlichEUR5.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG