Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei der Einführung sozialer Frühwarn- und Fördersysteme zur Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes. Sie bekommen die Förderung für die Einrichtung und den Betrieb einer regionalen koordinierenden Kinderschutzstelle. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zuEUR16.500 pro Jahr für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft. Reichen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres bei der zuständigen Bezirksregierung ein.
§ 79 SGB
§ 82 Abs. 1 SGB