Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen (KoKi–Netzwerk frühe Kindheit)

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Zuwendungsempfänger haben nachfolgende Leistungen als Zuwendungsvoraussetzung zu erbringen:
4.1 Netzwerkarbeit
Der Zuwendungsempfänger muss Netzwerkarbeit im nachstehenden Umfang leisten:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei der Einführung sozialer Frühwarn- und Fördersysteme zur Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes. Sie bekommen die Förderung für die Einrichtung und den Betrieb einer regionalen koordinierenden Kinderschutzstelle. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zuEUR16.500 pro Jahr für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft. Reichen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres bei der zuständigen Bezirksregierung ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG