Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
4.1 Der Anordnung eines Verfahrens nach dem FlurbG soll in der Regel die Erarbeitung eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptesbzw.eines Gemeindeentwicklungskonzeptes im Sinn des „Förderberei
4.2 Planung und Durchführung des Verfahrens sind so auszurichten, wie es den gegeneinander abzuwägenden Interessen der Beteiligten sowie den Interessen der allgemeinen Landeskultur und der Landentwick
4.3 Größe, Umfang und Ausbauart der Anlagen und Maßnahmen sind auf das zur Erfüllung der Aufgaben erforderliche Ausmaß zu beschränken. Auf die natürlichen Lebensgrundlagen, die Pflege der Kulturlandsc

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Der Freistaat Bayern fördert Sie mit Unterstützung des Bundes bei Maßnahmen der ländlichen Entwicklung. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme und der Antragstellerin oder dem Antragsteller. Der Gesamtzuwendungsbedarf Ihres Vorhabens darf nicht weniger alsEUR25.000 betragen (Bagatellgrenze), ausgenommen sind Für den freiwilligen Landtausch, den freiwilligen Nutzungstausch sowie für Infrastrukturmaßnahmen außerhalb von Verfahren nach dem FlurbG und für Streuobstbäume gelten Sonderregelungen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG