Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern fördert Sie mit Unterstützung des Bundes bei Maßnahmen der ländlichen Entwicklung. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme und der Antragstellerin oder dem Antragsteller. Der Gesamtzuwendungsbedarf Ihres Vorhabens darf nicht weniger alsEUR25.000 betragen (Bagatellgrenze), ausgenommen sind Für den freiwilligen Landtausch, den freiwilligen Nutzungstausch sowie für Infrastrukturmaßnahmen außerhalb von Verfahren nach dem FlurbG und für Streuobstbäume gelten Sonderregelungen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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