Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt staatlich anerkannte Umweltstationen, die Sie als deren Träger ohne Zuwendungen nicht oder oder nicht in hinreichendem Umfang anbieten könnten. Sie erhalten die Förderung für Ihre Bildungsangebote im Sinn einer hochwertigen Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung (BNE/UB). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der sogenannten Grundförderung Bildungsarbeit BNE/UB beträgt bis zuEUR30.000 je Umweltstation, sofern die Gesamtsumme der für die Bildungsarbeit BNE/UB IhrerUmweltstation im Bewilligungszeitraum getätigten zuwendungsfähigen Ausgaben nach Abzug der mit der Bildungsarbeit BNE/UB im Zusammenhang stehenden Einnahmen den Betrag vonEUR30.000 erreicht oder überschreitet. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch bis zum 1.10. eines Jahres für das Folgejahr an die Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen werden.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG