Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern fördert flächendeckend Hilfeangebote für Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt akut betroffen sind. Sie erhalten die Förderung zur Finanzierung von Personalausgaben für notwendige Fachkräfte, wenn sie in folgenden Hilfeeinrichtungen tätig sind: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.12. des Jahres vor Beginn des Bewilligungszeitraums an die Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet Soziales und Jugend.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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