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💰 Zuschuss

Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

frauenjugendsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege oder Träger von Frauenhäusern oder Fachberatungsstellen/Notrufen, die Mitglied eines Spitzenverbandes sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern fördert flächendeckend Hilfeangebote für Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt akut betroffen sind. Sie erhalten die Förderung zur Finanzierung von Personalausgaben für notwendige Fachkräfte, wenn sie in folgenden Hilfeeinrichtungen tätig sind: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.12. des Jahres vor Beginn des Bewilligungszeitraums an die Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet Soziales und Jugend.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG