Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Bearbeitungszeit
ist das jeweilige Kalenderjahr
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie, wenn die Betriebskosten Ihrer integrativen Kindertageseinrichtung mit überörtlicher Bedeutung das 1,5-fache der staatlichen und kommunalen kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) übersteigen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent des ausgleichsfähigen Betriebskostendefizits je Einrichtung und Jahr, jedoch maximalEUR10.000. Rrichten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Stelle gemäß Bayerischem Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), das heißt die Kreisverwaltungsbehörde oder Bezirksregierung.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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