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🛡️ Bürgschaft

Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

senioren

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

🛡️ Bürgschaft

Förderquote

bis 70%

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Die BGG Bayerische Garantiegesellschaft für mittelständische Beteiligungen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus, wenn die Beteiligung ohne eine solche Garantie nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme. Die BGG übernimmt Beteiligungsgarantien vor allem für folgende Vorhaben: Die BGG kann Sie auch bei Erbauseinandersetzungen oder in Ausnahmefällen beim Ausscheiden von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern oder für Warenlageraufstockungen bei expandierenden Unternehmen fördern. Die Garantie deckt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme und der vertraglich vereinbarten Ansprüche auf die Entgelte aus der Beteiligung ab. Die Beteiligung soll Anträge der begünstigten Unternehmen auf Übernahme einer Garantie leiten Sie als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an die BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen weiter.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG