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💰 Zuschuss

Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Förderung nach dieser Richtlinie setzt eine grundsätzliche Förderfähigkeit der Bauinvestition nachArt.10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) in Verbindung mit der FAZR voraus.
Die Kommunen, in deren Gebiet die Maßnahme durchgeführt werden soll, müssen die Bedarfsnotwendigkeit der Maßnahme gemäß dem BayKiBiG feststellen. Eine Förderung aus diesem Programm setzt voraus, dass

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 10%

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Grundschulkinder in einer Kindertageseinrichtung. Sie bekommen die Förderung für Investitionen in den Neubau, Ausbau oder Umbau einer Kindertageseinrichtung, um für Grundschulkinder zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zuEUR6.000 pro zu schaffendem Betreuungsplatz. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an die zuständige Regierung.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG