Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 30%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt die Gründung und den Betrieb regionaler Energieagenturen durch eine oder mehrere kommunale Gebietskörperschaften. Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist degressiv gestaffelt und beträgt in den ersten 5 Jahren nach Gründung der Energieagentur der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch insgesamt höchstensEUR200.000. Zusätzlich bekommen Sie für Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und zusammen mit den Stellungnahmen der regionalen Selbstverwaltungsorganisationen an die Regierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG