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💰 Zuschuss

Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Zuwendungsfähig ist die Gründung einer Energieagentur nur dann, wenn in der Planungsregion, in der die zu gründende Energieagentur ihren Sitz haben wird, noch kein ausreichendes Angebot an kommuna
4.2 Die zu gründende Energieagentur muss dabei folgende Anforderungen erfüllen:
4.3 Die Zuwendung kann nur gewährt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist. Als Vorhabensbeginn gilt die notarielle Beurkundung der Gründung der Energieagentur.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 30%

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt die Gründung und den Betrieb regionaler Energieagenturen durch eine oder mehrere kommunale Gebietskörperschaften. Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist degressiv gestaffelt und beträgt in den ersten 5 Jahren nach Gründung der Energieagentur der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch insgesamt höchstensEUR200.000. Zusätzlich bekommen Sie für Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und zusammen mit den Stellungnahmen der regionalen Selbstverwaltungsorganisationen an die Regierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG