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💰 Zuschuss

Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften.
Für Energiekonzepte sind darüber hinaus antragsberechtigt:
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
4.1 Die Energienutzungspläne und Energiekonzepte müssen Standortebzw.Investitionen auf dem Gebiet des Freistaats Bayern untersuchen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 70%

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft oder Unternehmen, wenn Sie fachkundige Dritte mit der Erstellung von Studien zur Energieeinsparung, Verbesserung der Energieeffizienz sowie Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien beauftragen. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Die Förderhöchstsumme beträgt bei Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den vom Freistaat Bayern beauftragten Projektträger Bayern. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen. Als Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit stellen Sie Ihren Antrag nach Rücksprache beim Projektträger über das elektronische Antragsverfahren (ELAN-FIPS).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG