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🏦 Kredit

Energie vom Land

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

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Datenstand: Vor 18 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
office@rentenbank.de
📞
+49 69 2107-700
📞
+49 69 2107-6459
📞
023/2831 1
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www.rentenbank.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt zinsgünstige Kredite für Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien bereit. Für diese Vorhaben können Sie ein Darlehen beantragen: Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Unternehmen und JahrEUR10 Millionen nicht übersteigen. FürLeasing-Finanzierungen von Maschinen und technischen Anlagen stellt die Rentenbank zinsgünstige Refinanzierungen zur Verfügung. Diese sind ausschließlich über Darlehen an Kreditinstitute möglich. Das Darlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien gemäßKMU-Definition derEUunabhängig von der gewählten Rechtsform. Unternehmen, d
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Die Darlehen aus diesem Programm können De-minimis-Beihilfen auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 2023/28311)enthalten. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Beihilfen“ unter www.rentenbank.de.
•Die Darlehen aus diesem Programm dürfen mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Dabei sind je nach Vorhaben und Kreditnehmer unterschiedliche Beihilfeobergrenzen einzuhalten. Deshalb
•Der Kreditnehmer hat gegenüber der Hausbank die zweckgebundene Mittelverwendung nachzuweisen. Außerplanmäßige Rückzahlungen sind für die Dauer der Sollzinsbindung nicht zulässig. Zinsanpassungsangebot

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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