Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Durchführung von Alphabetisierungskursen für Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die erhebliche Defizite in den schriftsprachlichen Kompetenzen haben. Darüber hinaus können Sie auch eine Förderung bekommen, wenn Sie die Kursteilnehmenden vor oder nach dem Unterricht sozialpädagisch betreuen oder ihnen allgemeine Hilfestellungen in allen Lebenslagen geben. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie bitte spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Kursbeginn an die Regierung von Niederbayern.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG